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Pflegegeld

Pflegegeld wird in den nachfolgend dargestellten Pflegegraden gezahlt, wenn pflegebedürftige Personen in einer häuslichen Umgebung, z. B. von Angehörigen in geeigneter Weise gepflegt werden können. Angaben in Euro/Monat.

Pflegegrad 1 – ./.

Pflegegrad 2 – 316,00 Euro

Pflegegrad 3 – 545,00 Euro

Pflegegrad 4 – 728,00 Euro

Pflegegrad 5 – 901,00 Euro


Externe Informationen